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Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzestexte zum Arbeitsrecht zusammengestellt (Stand Januar 2008). Alle deutschen Gesetze in der jeweils aktuellsten Fassung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de

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Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz (zur Anwendbarkeit siehe Kleinbetrieb) lässt eine Kündigung nur zu, wenn diese durch - betriebliche (=betriebsbedingte) oder - verhaltensbedingte oder - personenbedingte Gründe gerechtfertigt ist. Checkliste:

  • Außerhalb des KSchG bedarf es für eine ordentliche (= fristgemäße) Kündigung grds. keines Kündigungsgrundes
  • Bei außerordentlichen Kündigungen bedarf es eines wichtigen Grundes (s. § 626 BGB)
  • siehe auch „Verdachtskündigung“ und „Druckkündigung