Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Abfindung

Die Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, die den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen soll. Es gibt keinen „pauschalen“ bzw. allgemeinen Anspruch auf Abfindung. Denn geschützt im Rahmen der Kündigungsschutzklage ist nur das Arbeitsverhältnis. Klageziel ist deshalb immer die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist und ... weiter lesen

Abmahnung

Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass ein in seiner Person liegendes Verhalten vom Arbeitgeber missbilligt wird und bei weiterem Fehlverhalten die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gefährdet sein kann. Die Abmahnung ermahnt den Arbeitnehmer also zu zukünftig vertragsgerechtem Verhalten und ist in der Regel die Vorstufe zur Kündigung des ... weiter lesen

Abwicklungsvertrag

Nicht identisch mit Aufhebungsvertrag! Der Abwicklungsvertrag kann wegen drohender Sperrfrist durch die BA für den Arbeitnehmer eventuell günstiger sein als ein Aufhebungsvertrag. Er dient der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgter Arbeitgeberkündigung. Ziel des Abwicklungsvertrages war es allgemein, die Sperrzeitanordnung durch die Agentur für Arbeit nicht ... weiter lesen

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist die Kündigung des Arbeitgebers verbunden mit dem Angebot ein neues Arbeitsverhältnis zu neuen Bedingungen aufzunehmen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine Änderungskündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten zu reagieren: Sie nehmen die Änderungskündigung wie von Ihrem Arbeitgeber ... weiter lesen

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit soll gewährleisten, dass ältere Menschen ab 55 Jahren einen fließenden Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand haben. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt aus diesem Grund dem Arbeitgeber Förderleistungen für Arbeitnehmer, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen ... weiter lesen

Arbeitnehmerüberlassung

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die Verleihung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber an eine außenstehende, dritte Firma. (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Als Hauptpflichten stehen sich also die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütungszahlung gegenüber. Grundsätzlich ... weiter lesen

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrages seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Dies ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Die Rahmenbedingungen der maximal erlaubten Arbeitszeit legt das Arbeitszeitgesetz fest, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der ... weiter lesen

Aufhebungsvertrag

Hierunter vertsteht man eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, durch die der Arbeitsvertrag ohne Kündigung beendet wird. Diese Variante wird häufig gewählt, wenn sich die Parteien „im Guten“ trennen wollen und die Anrufung des Arbeitsgerichtes vermeiden wollen. Zu regeln sind: der Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (sollen ... weiter lesen

Aushilfen

Aushilfen sind in der Regel unbefristet beschäftigte Teilzeitkräfte und unterliegen daher grds. uneingeschränkt dem Arbeitsrecht und auch allen Arbeitnehmerschutzrechten. Aushilfen dürfen nicht mit vorübergehend, d.h. befristet beschäftigten Arbeitnehmern verwechselt werden!!

Außerordentliche Kündigung

Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis entweder ganz ohne Kündigungsfrist oder mit Ablauf einer Auslauffrist beendet. Die außerordentliche Kündigung wird häufig vom Arbeitgeber, selten vom Arbeitnehmer erklärt. Sie ist immer dann zulässig, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung hat und ihm ... weiter lesen

Befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein auf eine bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist . Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes darf die Befristung für längstens 2 Jahre vereinbart werden. Bis zu dieser Dauer von zwei Jahren ist auch die höchstens ... weiter lesen

Berufsbildung

Zur Berufsbildung gehören nach dem Berufsbildungsgesetz die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung.

Berufsfreiheit

Die Berufsfreiheit wird durch Art.12 GG geschützt. Sie schützt neben der Berufswahl und der Berufsausübung auch die freie Wahl des Arbeitsplatzes sowie die freie Wahl der Ausbildungsstätte.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor bei einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit oder Behinderung weniger als die Hälfte der Arbeitsleistung erbringen kann, die ein gesunder Arbeitnehmer mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten erbringt

Betriebsübergang

Gesetzliche Bestimmung: § 613a BGB – sämtliche(!) Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Vertraglich nicht abänderbar! Vorsicht: Häufig Versuche der Umgehung von § 613a BGB! • Häufig schwierige Sonderfälle, wie z.B. Insolvenz, Betriebsunterbrechung...

Druckkündigung

Kündigung des Arbeitgebers ist motiviert durch Druck seitens der Arbeitskollegen und/oder Kunden.

Elternzeit

Achtung: Es besteht ein erweiterter Kündigungsschutz Verlängerung / Verkürzung der Elternzeit auf Wunsch des Arbeitnehmers möglich Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit möglich

Kleinbetrieb

Geregelt in § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); dort werden die nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes genannt: Gezählt werden nur die regelmäßig Beschäftigten Mitgezählt werden grds.: Kranke Arbeitnehmer, Beschäftigte in Elternzeit, Prokuristen, Ehepartner, „Aushilfen“ ... weiter lesen

Krankheit

Krankheit ist nur dann ein zulässiger Kündigungsgrund, wenn über mehrere Jahre erhebliche Fehlzeiten (mehr als 6 Wochen pro Jahr) vorliegen und die Zukunftsprognose negativ ist, das heißt aufgrund des Gesundheitszustandes weitere Fehlzeiten zu befürchten sind. Weiterhin muss hinzutreten, dass die Fehlzeiten betriebliche Auswirkungen haben und dadurch den Arbeitgeber ... weiter lesen

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich aus dem Gesetz, Ihrem Arbeitsvertrag oder aber aus dem Tarifvertrag ergeben. Im Gesetz genannt, § 622 BGB, sind die Mindestkündigungsfristen. Die Länge dieser Mindestkündigungsfristen ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, vergleiche die detaillierte Regelung in § 622 BGB. ... weiter lesen

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage muss ein Arbeitnehmer erheben, der eine Kündigung erhalten hat und vor Gericht die Sozialwidrigkeit der Kündigung beweisen will. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 4,7 KSchG).

Minijob

s. Aushilfen Mini-Jobber haben grds. die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch

Minijob

Dublikattest

Mutterschutz

s. auch Elternzeit / Schwangerschaft Schutzfristen grds. 6 Wochen vor der und 8 Wochen nach der Entbindung

Ordentliche Kündigung

Als ordentlich bezeichnet man eine Kündigung, die die ordentliche Kündigungsfrist einhält. Wenn das Kündigungsschutzgesetz eingreift, also der Arbeitgeber kein Kleinbetrieb ist und das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate besteht (siehe § 1 KSchG), so ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, ... weiter lesen

Personalfragebogen

Personalfragebogen sind grds. zulässig, aber längst nicht jede Frage ist zulässig, z.B. die Frage nach Bestehen einer Schwangerschaft (wenn nicht Arbeitsplatz mit gesundheitlicher Belastung), nach Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit (wenn nicht Arbeitsplatz bei Tendenzbetrieb , z.B. in der Verwaltung einer politischen Partei oder der Kirche) ist unzulässig!

Schwangerschaft

(Absoluter) Kündigungsschutz bei Kündigungen (§ 9 MuSchG); gilt auch für fristlose Kündigungen

Schwerbehinderung

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz! Daneben gelten eine Vielzahl von Reglungen, welche die mit der Schwerbehinderung verbundenen Erschwernisse für den Arbeitnehmer ausgleichen sollen. Hierzu gehört ein erhöhter Urlaubsanspruch, gesetzliche Förderungen für die Herstellung eines dem Schwerbehinderten gerechten Arbeitsplatzes sowie die ... weiter lesen

Überstunden

Überstunden werden immer dann geleistet, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreitet und der Arbeitgeber dies angeordnet oder gebilligt hat. Die Vergütung für Überstunden ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, es sind daher die einschlägigen vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen maßgeblich. Sind weder ... weiter lesen

Urlaub

Der (gesetzliche) Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt: Er umfasst 4 Wochen in der 5-Tage-Woche und 24 Tage, das heißt einschließlich der Samstage, wenn der/die Arbeitnehmer/in in der 6-Tage-Woche tätig ist. Eine Abgeltung von Urlaub ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Urlaub im fortbestehenden Arbeitsverhältnis noch genommen werden kann. ... weiter lesen

Verdachtskündigung

Arbeitgeberseitige Kündigung wegen des Verdachts einer durch den Arbeitnehmer begangenen Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers

Zeugnis

Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Leistung und Führung erstreckt. Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist zu diesem Zeitpunkt auch bereits fällig. Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben und mit einem Ausstellungsdatum zu versehen. Die genaue ... weiter lesen