Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass ein in seiner Person liegendes Verhalten vom Arbeitgeber missbilligt wird und bei weiterem Fehlverhalten die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gefährdet sein kann. Die Abmahnung ermahnt den Arbeitnehmer also zu zukünftig vertragsgerechtem Verhalten und ist in der Regel die Vorstufe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sie muss daher die Gründe, die zur Erteilung der Abmahnung geführt haben konkret angeben, die Missbilligung des Arbeitgebers ausdrücken und den Hinweis enthalten., dass weiteres vertragswidriges Verhalten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin kann verlangen,
- dass der Arbeitgeber eine Gegendarstellung zur Personalakte nimmt
- die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen lassen.