Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist die Kündigung des Arbeitgebers verbunden mit dem Angebot ein neues Arbeitsverhältnis zu neuen Bedingungen aufzunehmen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine Änderungskündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

  1. Sie nehmen die Änderungskündigung wie von Ihrem Arbeitgeber vorgeschlagen an! Konsequenz: Ihr altes Arbeitsverhältnis ist dann beendet und Sie erhalten einen neuen Arbeitsvertrag mit neuen- in der Regel- schlechteren Konditionen. 
  2. Sie lehnen die Änderungskündigung ab! Konsequenz: Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber Sie dann notfalls ordentlich kündigen wird um so Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Oft wird die Beendigungskündigung schon zusammen mit der Änderungskündigung ausgesprochen (eben für den Fall der Ablehnung der Änderungskündigung). Wird die Änderungskündigung dann vom Arbeitnehmer abgewiesen, so gilt die Beendigungskündigung als erklärt. Diese Beendigungskündigung kann wie jede Beendigungskündigung vom Arbeitsgericht darauf überprüft werden, ob sie sozial gerechtfertigt ist (falls das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet) oder aus anderen Gründen unwirksam ist.
  3. Sie nehmen die Änderungskündigung zwar an, aber nur unter dem Vorbehalt rechtlicher Überprüfung! Konsequenz: In diesem Fall wird Ihr altes Arbeitsverhältnis zwar zunächst beendet und Sie beginnen in einem neuen Arbeitsverhältnis zu geänderten Konditionen. Da Sie die Änderungskündigung aber nur unter dem Vorbehalt rechtlicher Überprüfung angenommen haben, können Sie nun von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob die Änderungskündigung überhaupt rechtmäßig war!!! Die Änderungskündigung ist…
  • in der Regel fristgebunden (s. Kündigungsfristen)
  • im Anwendungsbereich des KSchG ist der Kündigungsschutz zu beachten! Wenn eine Änderungskündigung in Betracht kommt, ist eine Beendigungskündigung grds. unwirksam!