Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Als Hauptpflichten stehen sich also die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütungszahlung gegenüber. Grundsätzlich gilt in Deutschland auch für das Arbeitsrecht das Prinzip der Privatautonomie. Daher dürfen die Vertragsparteien auch hier grundsätzlich frei den Inhalt des Arbeitsvertrages bestimmen. Die individualrechtlichen Abreden eines jeden Arbeitsvertrages werden durch die vorrangig geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Tarifverträge begrenzt, soweit sie zum Nachteil des Arbeitnehmers hiervon (vom Gesetz/vom Tarifvertrag) abweichen. Abweichungen, welche den Arbeitnehmer begünstigen, sind immer zulässig. Hierin verwirklicht sich im Rahmen der Privatautonomie das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“.

  • Wichtiger Unterschied: Befristet oder unbefristet
  • Kontrolle einzelner Klauseln: §§ 305 ff. BGB (AGB-Klauselkontrolle) beachten!! Hier spielt die aktuelle Rechtsprechung eine große Rolle!