Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Aufhebungsvertrag

Hierunter vertsteht man eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung, durch die der Arbeitsvertrag ohne Kündigung beendet wird. Diese Variante wird häufig gewählt, wenn sich die Parteien „im Guten“ trennen wollen und die Anrufung des Arbeitsgerichtes vermeiden wollen. Zu regeln sind:

  • der Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses (sollen Leistungen der Arbeitsverwaltung beantragt werden, sind die vertraglichen/tariflichen/gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten)
  • die noch offen stehenden Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers (Mehrarbeit, Sonderzahlungen, Tantiemen, Erfolgsbeteiligungen)
  • ob der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet oder freigestellt wird Grds. ist der Arbeitnehmer über die (sozialversicherungs-)rechtlichen Folgen (Sperrfrist u.a.) aufzuklären!