Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Betriebsübergang

Gesetzliche Bestimmung: § 613a BGB – sämtliche(!) Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Vertraglich nicht abänderbar! Vorsicht: Häufig Versuche der Umgehung von § 613a BGB! • Häufig schwierige Sonderfälle, wie z.B. Insolvenz, Betriebsunterbrechung...