Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

zurück - Service Übersicht

Kleinbetrieb

Geregelt in § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); dort werden die nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes genannt: Gezählt werden nur die regelmäßig Beschäftigten Mitgezählt werden grds.: Kranke Arbeitnehmer, Beschäftigte in Elternzeit, Prokuristen, Ehepartner, „Aushilfen“ … Nicht mitgezählt werden grds.:

  • Geschäftsführer (Organe) von Gesellschaften, der Arbeitgeber selbst
  • Kein Kleinbetrieb bei mehr als 10 Arbeitnehmern (= mind. 10,259)
  • Teilzeitkräfte zählen mit 05, / 0,75 oder 1,0 (abhängig von dem Umfang der Wochenarbeitszeit)
  • 400-Euro-Jobber o.ä. gelten grds. als Teilzeitkräfte
  • Wichtige Unterscheidung zwischen „ALT-Arbeitnehmern“ und „NEU-Arbeitnehmern“ (zeitliche Grenze 31.12.2003 bzw. 01.01.2004)