Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Krankheit

Krankheit ist nur dann ein zulässiger Kündigungsgrund, wenn über mehrere Jahre erhebliche Fehlzeiten (mehr als 6 Wochen pro Jahr) vorliegen und die Zukunftsprognose negativ ist, das heißt aufgrund des Gesundheitszustandes weitere Fehlzeiten zu befürchten sind. Weiterhin muss hinzutreten, dass die Fehlzeiten betriebliche Auswirkungen haben und dadurch den Arbeitgeber belasten. Kündigungserklärungen können auch gegenüber Kranken abgegeben werden, indem die Kündigung dem kranken Mitarbeiter durch Post oder Boten zugesandt wird. Bei krankheitsbedingten (= personenbedingten) Kündigungen immer Rechtsanwalt einschalten! Kündigung Die Kündigung ist die einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie kann ordentlich oder außerordentlich erfolgen. Ordentliche Kündigungen sind an Fristen gebunden, bei einer außerordentlichen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis in der Regel sofort beendet. Bitte beachten Sie: Nach Zugang einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Nach Ablauf dieser drei Wochen muss die Kündigung hingenommen werden. Sie sollten sich daher nach Erhalt einer Kündigung in jedem Fall umgehend anwaltlich beraten lassen um zu klären, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Bei ungerechtfertigter Kündigung kann das Arbeitsgericht eine Abfindungszahlung vorschlagen/ festsetzen. Zu prüfen ist auch, ob noch Ansprüche, zum Beispiel auf Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung, zur Zahlung offen stehen und diese, ggf. zusammen mit der Kündigungsschutzklage, geltend gemacht werden sollen. Denn häufig greifen Verfallfristen ein, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraumes eingefordert werden. In Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen werden häufig zu Gunsten des Arbeitnehmers längere Kündigungsfristen als die in § 622 BGB genannten Mindestkündigungsfristen vereinbart. Checkliste: • Kündigung muss schriftlich (§ 23 KSchG) erfolgen! • S. auch fristlose Kündigung / ordentliche Kündigung