Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage muss ein Arbeitnehmer erheben, der eine Kündigung erhalten hat und vor Gericht die Sozialwidrigkeit der Kündigung beweisen will. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 4,7 KSchG).