Kanzlei Schrage

Service Lexikon

Wenn Sie am Arbeitsplatz unter Druck stehen, eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben, der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, müssen Sie Ihre Chancen abwägen. Dazu braucht es eine ruhige Analyse dessen, was Ihnen widerfahren ist. Das folgende Lexikon der Fachbegriffe des Arbeitsrechts soll Ihnen helfen, das Geschehene rechtlich richtig einzuordnen.

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Ordentliche Kündigung

Als ordentlich bezeichnet man eine Kündigung, die die ordentliche Kündigungsfrist einhält. Wenn das Kündigungsschutzgesetz eingreift, also der Arbeitgeber kein Kleinbetrieb ist und das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate besteht (siehe § 1 KSchG), so ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, die nicht durch betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Umstände gerechtfertigt ist. Checkliste: